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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Gültig für alle Leistungen der A.S.A Duisburg GmbH.

§ 1: Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der A.S.A. Duisburg GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2: Angebote und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

Alle Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Prospekten und auf der Website sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil des Vertrages in der Auftragsbestätigung bezeichnet werden.

§ 3: Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers sowie den darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen und technischen Unterlagen.

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

§ 4: Preise und Zahlung

Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

§ 5: Ausführungsbedingungen

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Informationen, Zugang zum Objekt sowie erforderliche Genehmigungen zur Verfügung.

Alle Sanierungsarbeiten werden entsprechend den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen technischen Regeln und Vorschriften (insbesondere TRGS 519, TRGS 521) durchgeführt.

§ 6: Abnahme

Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nach Fertigstellung und Aufforderung zur Abnahme nicht innerhalb von 14 Werktagen schriftlich begründete Mängel anzeigt.

§ 7: Mängelansprüche

Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Werkleistungen beträgt vier Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich Abweichendes gilt. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

§ 8: Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

§ 9: Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10: Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 11: Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Duisburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist.

§ 12: Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Juni 2026 · A.S.A Duisburg GmbH