BT 33.6. Das Verfahren, das Sanierung im bewohnten Bestand möglich macht.
Ein zugelassenes emissionsarmes Arbeitsverfahren aus der BT 33 Reihe. Es trägt asbesthaltigen Kleber vom mineralischen Untergrund ab und saugt den Staub unmittelbar am Schleifpunkt ab. A.S.A Bau ist für dieses Verfahren berechtigt, was nicht auf jeden Asbestfachbetrieb zutrifft.
- Grundlage
- DGUV 201-012
- Bindung
- an bestimmte Betriebe
- Untergrund
- mineralisch
- Abschluss
- Freimessung
Prinzip
Was das Verfahren technisch leistet
Entscheidend ist nicht das Schleifen, sondern die Absaugung. Sie sitzt unmittelbar am Schleifpunkt, in einer eingehausten Zone, und ist so ausgelegt, dass praktisch kein Asbeststaub in die Raumluft gelangt. Genau deshalb erlaubt das Verfahren reduzierte Schutzmaßnahmen, wo sonst eine Vollabschottung mit Schwarz-Weiß-Anlage und Unterdruckhaltung nötig wäre.
Emissionsarm heißt nicht faserfrei. Es heißt, dass die Freisetzung messtechnisch so weit begrenzt ist, dass ein anderes Schutzkonzept zulässig wird. Der wirtschaftliche Unterschied liegt nicht im Quadratmeterpreis, sondern darin, dass Bewohner in der Wohnung bleiben können und der Estrich erhalten bleibt.
Anwendungsbereich
Wo es greift und wo nicht
| Untergrund | Eignung | Konsequenz |
|---|---|---|
| Zementestrich, Beton | geeignet | Standardanwendung, Estrich bleibt erhalten |
| Anhydritestrich | eingeschränkt | abhängig von Festigkeit, Prüfung vorab |
| Gussasphalt | nicht geeignet | thermisch empfindlich, Untergrund ausbauen |
| Holzdielen, Spanplatte | nicht geeignet | Untergrund wird selbst zum Abfall |
| Fliesen mit Kleberrest | Einzelfallprüfung | abhängig vom Schichtaufbau |
Die Untergrundfrage ist die wichtigste Vorprüfung überhaupt. Sie entscheidet, ob ein Kleber abgetragen oder ein kompletter Bodenaufbau entsorgt wird, und damit über Menge, Preis und Bauzeit. Sie gehört ins Schadstoffkataster, nicht auf die Baustelle.
Verfahrensbindung
Warum das ein Vergabekriterium ist
Die meisten in der DGUV Information veröffentlichten emissionsarmen Verfahren darf ein Fachbetrieb mit der nötigen Sachkunde und Ausrüstung anwenden, nachdem er es einmalig je Betrieb angezeigt hat. Für BT 17, BT 18 und die BT 33 Reihe gilt das nicht: Diese Verfahren sind an bestimmte Betriebe gebunden.
Für Auftraggeber folgt daraus ein konkreter Prüfschritt. Wird BT 33.6 ausgeschrieben oder als Nebenangebot vorgeschlagen, muss der Bieter die Verfahrensberechtigung nachweisen können. Ohne diesen Nachweis ist der angebotene Preis nicht vergleichbar, weil er sich auf eine Leistung bezieht, die der Bieter nicht erbringen darf.
- Welches Verfahren wird angeboten, mit exakter Bezeichnung einschließlich Untervariante
- Ist der Bieter für genau diese Variante berechtigt, und kann er das belegen
- Passt der Anwendungsbereich zum tatsächlichen Untergrund vor Ort
- Was ist kalkuliert, wenn der Untergrund abweicht
- Wer beauftragt die Freimessung, und ist die Messstelle unabhängig
Ablauf
Was in der Ausführung passiert
- 01
Materialprobe
Kleber und Untergrund getrennt beproben und im akkreditierten Labor analysieren lassen. Beide Ergebnisse sind für die Verfahrenswahl nötig.
- 02
Gefährdungsbeurteilung und Anzeige
Einstufung der Risikostufe, Verfahrensauswahl, Anzeige bei der Behörde. Die vier Wochen Frist gehören in den Terminplan.
- 03
Belag entfernen
Der Bodenbelag wird als eigener Arbeitsschritt mit eigenem Schutzkonzept ausgebaut, bevor der Kleber angefasst wird.
- 04
Abgrenzung
Arbeitsbereich abgrenzen, angrenzende Bereiche staubdicht sichern, Zugang regeln. Bei raumweisem Vorgehen bleibt der Rest der Wohnung nutzbar.
- 05
Kleberabtrag
Maschineller Abtrag mit Absaugung an der Entstehungsstelle, nach der verbindlichen Arbeitsanweisung des Verfahrens.
- 06
Randbereiche von Hand
Türlaibungen, Sockel, Rohrdurchführungen und Ecken. Hier liegt die eigentliche Handarbeit und hier entstehen Fasern, wenn das Konzept nicht sauber ist.
- 07
Feinreinigung und Freimessung
Reinigung mit Industriesaugern der geforderten Staubklasse, danach Freimessung je Bereich. Erst dann fällt die Abgrenzung.
- 08
Restkleberbeurteilung
Dokumentierte Aussage, ob und wo Restkleber im porösen Estrich verblieben ist und ob das für die geplante Nutzung unbedenklich ist.
Schritt 08 wird unterschätzt. Ein vollständig kleberfreier Untergrund ist bei porösem Estrich nicht immer erreichbar, weil Bitumen in die Poren eingedrungen ist. Gefordert ist dann eine dokumentierte Beurteilung, nicht ein Versprechen der Vollständigkeit. Woran Sie eine saubere Abnahme erkennen, steht in BT 33.6 abnehmen.
FAQ
Häufige Fragen zu BT 33.6
/01Was genau ist BT 33.6?
BT 33.6 ist eine Variante aus der BT 33 Reihe der in der DGUV Information 201-012 beschriebenen emissionsarmen Arbeitsverfahren. Sie deckt das Entfernen asbesthaltiger Kleber von mineralischem Untergrund ab. Der Kleber wird mechanisch abgetragen, der Staub direkt am Schleifpunkt in einer eingehausten Zone abgesaugt./02Worin unterscheidet sich BT 33.6 von BT 33.3, 33.4 oder 33.7?
Die Varianten der BT 33 Reihe unterscheiden sich nach Bauteil, Untergrund und eingesetzter Maschinentechnik. BT 33.7 betrifft beispielsweise den Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in bestimmten Konstellationen. Welche Variante zulässig ist, entscheidet nicht der Wunsch des Betriebs, sondern der tatsächliche Aufbau vor Ort./03Darf jeder Asbestfachbetrieb BT 33.6 anwenden?
Nein. Die meisten emissionsarmen Verfahren aus der DGUV Information darf ein Fachbetrieb mit Sachkunde und passender Ausrüstung nach einmaliger Anzeige anwenden. BT 17, BT 18 und die BT 33 Reihe sind davon ausgenommen und an bestimmte Betriebe gebunden. Bei einer Vergabe ist die Verfahrensberechtigung deshalb ein prüfbares Eignungskriterium./04Ersetzt BT 33.6 die Anzeige und die Freimessung?
Nein. Das Verfahren reduziert die erforderlichen Schutzmaßnahmen, nicht die formalen Pflichten. Gefährdungsbeurteilung, Anzeige bei der Behörde mit vier Wochen Frist, Sachkunde der Aufsicht, Freimessung je freigegebenem Bereich und Entsorgungsnachweis bleiben unverändert erforderlich./05Auf welchen Untergründen funktioniert BT 33.6 nicht?
Auf allem, was nicht schleiffähig und mineralisch ist. Holzdielen, Spanplatten und Gussasphalt scheiden aus. Dort wird nicht der Kleber abgetragen, sondern der Untergrund selbst ausgebaut und als gefährlicher Abfall entsorgt. Diese Unterscheidung verändert Menge, Kosten und Bauzeit erheblich und gehört vor die Ausschreibung.
Primärquellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Regelwerke im Original. Rechtsstand jeweils bei den Herausgebern.
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