Brückensanierung.
Schadstoffselektiver Rückbau an Brücken, Überführungen und Ingenieurbauwerken: PAK-Anstriche, Bleifarben, Asbest. Im laufenden oder unterbrochenen Betrieb, mit vollständiger Dokumentation.
- Regelwerk
- TRGS 519 / 551 / 505
- Einsatzbereich
- Bundesweit
- Betrieb
- Im laufenden Betrieb möglich
- Zertifizierung
- Sachkundig §15 GefStoffV
Ausgangslage
Schadstoffe an Ingenieurbauwerken
Brücken und Ingenieurbauwerke aus dem 20. Jahrhundert enthalten regelmäßig Schadstoffe, die vor jedem Umbau oder Rückbau selektiv entfernt werden müssen. PAK-haltige Steinkohlenteer-Anstriche, blei- und chromathaltige Korrosionsschutzfarben sowie asbesthaltige Beschichtungen und Fugenmassen sind die häufigsten Belastungen.
Ohne fachgerechte Schadstoffsanierung riskieren Auftraggeber Betriebsunterbrechungen durch Behördeneingriff, Kosten durch nachträgliche Entsorgung und, im schlimmsten Fall, Haftung für Gesundheitsschäden bei Mitarbeitern und Dritten.
Leistungsumfang
Was wir ausführen
- Schadstoffuntersuchung und Beprobung (Voruntersuchung)
- Erstellung Sanierungskonzept und Behördenanzeige §15 GefStoffV
- Einrüstung und Schutzeinhausung des Arbeitsbereichs
- Selektiver Rückbau PAK-haltiger Anstriche (TRGS 551)
- Entfernung blei- und chromathaltiger Altanstriche (TRGS 505)
- Asbestsanierung nach TRGS 519 mit Schwarzweiß-Anlage
- Luftmessung und messtechnische Überwachung während der Arbeiten
- Vollständige Entsorgungsdokumentation und Freimessprotokoll
Besonderheiten
Brücken im laufenden Betrieb
Viele Brückensanierungen können nicht einfach gesperrt werden. Wir arbeiten mit Volleinhausungen, die den Verkehr darunter oder nebenan fließen lassen. Nachtschichten, Wochenend-Einsätze und abschnittweise Vorgehensweise sind Teil unseres Standardrepertoires.
Für die Koordination mit Straßenbaulastträgern, Polizei und Immissionsschutzbehörden stehen wir als Ansprechpartner bereit, von der ersten Anfrage bis zur Übergabedokumentation.
FAQ
Häufige Fragen
/01Welche Schadstoffe sind an Brückenbauwerken typisch?
Häufig: PAK-haltige Anstriche (Steinkohlenteer), Blei- und Chromat-haltige Korrosionsschutzfarben, Asbestzementbeschichtungen und asbesthaltige Fugendichtmassen. Vor jedem Rückbau oder Instandsetzungseingriff ist eine Schadstoffuntersuchung vorgeschrieben./02Muss eine Brückensanierung angezeigt werden?
Ja, sobald asbesthaltige Materialien betroffen sind, gilt §15 GefStoffV. Die behördliche Anzeige erfolgt mindestens 6 Wochen vor Arbeitsbeginn. Bei PAK und Blei gelten die TRGS 551 bzw. TRGS 505./03Können Brücken im laufenden Betrieb saniert werden?
In vielen Fällen ja, durch Schutzgerüste mit Einhausung, nachteiligen oder abschnittsweisen Betrieb. Wir koordinieren alle Maßnahmen mit Straßenbaulastträgern, Polizei und Behörden./04Welche Dokumentation erhalten Auftraggeber?
Schadstoffgutachten-Auswertung, Sanierungskonzept, behördliche Anzeige, Luftmessprotokolle, Entsorgungsnachweise und Freimessprotokoll als Übergabedokument.
AnfrageAntwort in 24 h
Brückensanierung anfragen.
Wir prüfen Machbarkeit, Regelkonformität und Terminplanung, kostenlos und verbindlich.