Zum Inhalt springen

Vom Bestand bis zur Übergabe, vier Phasen.

Jedes Projekt läuft nach demselben dokumentierten Vorgehen. Lückenlos, prüfbar, behördenfest, von der ersten Begehung bis zum Freimessprotokoll.

Phasen
4 dokumentiert
Protokolle
12+ pro Projekt
Übergabe
Audit­fest

Methodik

Was die vier Phasen liefern

Sanierung ist Dokumentation. Jeder Schritt schriftlich, jeder Übergang abgenommen. Die folgenden vier Phasen sind unser verbindlicher Standard, unabhängig von Projekt­größe.

  1. 01

    Bestandsaufnahme

    Begehung vor Ort, Probenahme im akkreditierten Labor, Gefährdungsbeurteilung. Wir dokumentieren die Ausgangslage, bevor irgendetwas demontiert wird.

    Ergebnis

    Schadstoffkataster · Gefährdungsbericht

  2. 02

    Konzept & Anzeige

    Sanierungskonzept nach gültiger TRGS, Einstufung der Risikostufe, Anzeige bei der zuständigen Behörde mit vier Wochen Frist, Abstimmung mit Werks- oder Bauleitung. Bei hohem Risiko tritt an die Stelle der Anzeige ein förmliches Zulassungsverfahren.

    Ergebnis

    Sanierungskonzept · Anzeige · Genehmigung

  3. 03

    Schutzbereich & Demontage

    Abschottung, Schwarz-Weiß-Anlage, Unterdruck-Haltung. Demontage durch zertifizierte Teams mit Sachkundenachweis. Mess- und Schichtprotokolle laufen mit.

    Ergebnis

    Schutzbereich · Mess- & Schichtprotokolle

  4. 04

    Freimessung & Übergabe

    Faserkonzentrations-Messung, Entsorgungsnachweis mit bundeseinheitlichem Begleitschein, Übergabeprotokoll. Lückenlose Dokumentation für Behörden und Folge-Gewerke.

    Ergebnis

    Freimessprotokoll · Entsorgungsnachweis · Abnahme

Zeitachse

Was daran nicht verhandelbar ist

Schadstoffsanierung verzögert Projekte selten, weil sie langsam wäre. Sie verzögert sie, weil ihre Vorlaufzeiten in vielen Terminplänen gar nicht auftauchen. Diese Blöcke lassen sich verschieben, aber nicht verkürzen.

BlockDauerVerkürzbar
Probenahme und Laborauswertungwenige Tage bis zwei Wochennur mit Eilanalytik
Kataster und Sanierungskonzeptabhängig vom Umfangnur durch früheren Start
Anzeigefrist bei geringem und mittlerem Risiko4 Wochennein
Zulassungsverfahren bei hohem Risikodeutlich längernein
Aufbau Abschottung und Schutztechnikje Bereich Tagedurch Parallelisierung
Freimessung und Auswertungje Bereich 1 bis mehrere Tagedurch Vorplanung der Messstelle

Die vier Wochen Anzeigefrist sind der Block, der am häufigsten komplett fehlt, weil er kein Bauvorgang ist und in keinem Gewerk auftaucht. Er gehört als eigener Vorgang in den Terminplan. Details in Bauzeitenplan mit Schadstoffsanierung.

Abschnittsweise Freigabe

Der wirksamste Hebel im Terminplan

Der stärkste Eingriff in die Bauzeit ist nicht schnellere Sanierung, sondern früheres Übergeben. Wird jeder Bereich nach eigener Freimessung freigegeben, kann das Folgegewerk dort starten, während im Nachbarbereich noch gearbeitet wird. Wird auf eine Gesamtfreigabe gewartet, steht die gesamte Folge bis zum letzten Bereich.

Voraussetzung dafür sind drei Dinge, die in die Ausschreibung gehören und nicht in die Bauberatung: eine Abschnittsbildung, die zum Bauablauf passt, eine Freimessung je Abschnitt statt einer Sammelfreigabe, und eine vorab verfügbare Messstelle. Fehlt eines davon, ist abschnittsweise Freigabe nachträglich nicht herstellbar.

  • Jeder Terminplan mit Bestandsbezug braucht einen Puffer für Funde außerhalb des Katasters.
  • Bei Anlagenstillständen gehört das Sanierungspaket Monate vorher geschnürt, nicht in der Revision.
  • Bei Wohnungstranchen ist der knappste Faktor meist nicht das Team, sondern die Schlüsselübergabe.

AnfrageAntwort in 24 h

Projektunterlagen vorbereiten?

Wir senden Ihnen eine Vorbereitungs-Checkliste mit allen Angaben, die für eine zügige Konzept- und Anzeige-Erstellung nötig sind.