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Feuerwache Wolfsburg.

Komplette Schadstoffsanierung eines öffentlichen Gebäudes: behördlich vergeben, VOB-konform ausgeführt, ohne Beanstandungen abgenommen.

Auftraggeber
Stadt Wolfsburg
Standort
Wolfsburg, NDS
Jahr
2023
Vergabe
VOB

Aufgabe

Öffentliche Komplettsanierung

Die Feuerwache der Stadt Wolfsburg war über Jahrzehnte gewachsen. Vor der geplanten Modernisierung mussten asbesthaltige Bauteile, alte KMF-Dämmungen und weitere bauliche Schadstoffe selektiv entfernt werden.

Lösung

Strukturierte Vergabe & Ausführung

Von der ersten Ausschreibungs­antwort bis zur protokollierten Übergabe, wir lieferten qualifizierte Sanierungs­konzepte, dokumentierten jeden Schritt und übergaben das Projekt mit vollständigen Freimess- und Entsorgungsnachweisen.

  • VOB-konforme Angebotsabgabe nach Leistungsverzeichnis
  • Behördenanzeige nach §15 GefStoffV
  • Schwarz-Weiß-Anlage & Unterdruck-Schutzbereich
  • Freimessung & Abnahmeprotokoll

Ergebnis

Beanstandungsfrei abgenommen

Komplettsanierung im geplanten Zeitfenster, vollständig dokumentiert. Abnahme durch die Bauleitung der Stadt Wolfsburg ohne Beanstandungen, exakt nach TRGS 519.

„Komplettsanierung der Feuerwache ohne Beanstandungen, genau nach TRGS 519, genau im Termin."
Klaus Ritter · Bauleitung Stadt Wolfsburg

Standort

Warum öffentliche Auftraggeber anders prüfen

Bei einer Feuerwache kommt zu den üblichen Anforderungen eine besondere hinzu: Das Gebäude ist Teil der Gefahrenabwehr. Ausrückzeiten, Fahrzeughalle und Alarmierungstechnik dürfen durch eine Sanierung nicht beeinträchtigt werden, und Flucht- sowie Rettungswege sind hier nicht verhandelbar, sondern Betriebsgrundlage.

Dazu kommt das Vergaberecht. Bei öffentlichen Auftraggebern ist der Preis erst dann ein zulässiges Kriterium, wenn die Eignung geprüft ist. Bei Asbestarbeiten heißt das konkret: behördliche Genehmigung für die vorgesehene Risikostufe, namentliche Sachkundenachweise der vorgesehenen Aufsichtspersonen, Fachkunde der Ausführenden und, falls ein emissionsarmes Verfahren angeboten wird, die Verfahrensberechtigung.

Für die Abnahme entscheidend ist am Ende nicht die Ausführung, sondern die Nachweiskette: Gefährdungsbeurteilung, Anzeige und Genehmigung, Freimessprotokolle je freigegebenem Bereich und Entsorgungsnachweise mit Abfallschlüssel und Mengen. Diese Unterlagen gehören dauerhaft in die Gebäudedokumentation der Kommune, weil sie bei der nächsten Baumaßnahme genau die Information sind, die als Bau- und Nutzungsgeschichte weiterzugeben ist.

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