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Sechs zugelassene Verfahren. Ein Standard.

Asbest, alte Mineralwolle, asbesthaltiger Schwarzkleber, PCB und PAK. Welches Verfahren greift, entscheidet das Material und der Zustand des Bauteils, nicht der Gebäudetyp. Diese Seite ordnet die sechs Leistungen nach der Frage, wann welche gebraucht wird.

Regelwerke
TRGS 519 und 521
Zulassung
BT 33.6
Einsatzgebiet
Bundesweit
Sitz
Duisburg

Entscheidungshilfe

Vier Fragen, die das Verfahren festlegen

  1. 01Welches Material liegt vor? Asbest, alte Mineralwolle oder ein anderer Schadstoff. Diese Frage beantwortet keine Sichtprüfung, sondern eine Materialprobe im akkreditierten Labor. Alles Weitere hängt daran.
  2. 02Wie ist das Material gebunden? Festgebundener Asbestzement setzt im intakten Zustand kaum Fasern frei. Schwach gebundener Spritzasbest gibt Fasern schon bei Luftbewegung ab und ist damit eine Tätigkeit mit hohem Risiko, für die eine behördliche Zulassung nötig ist.
  3. 03Auf welchem Untergrund sitzt es? Bei Klebern entscheidet der Untergrund über das Verfahren. Auf Zementestrich und Beton ist der emissionsarme Abtrag mit BT 33.6 möglich. Auf Holz, Spanplatte oder Gussasphalt nicht, dort wird der Untergrund selbst ausgebaut und entsorgt.
  4. 04Bleibt das Objekt in Nutzung? Ein leeres Gebäude erlaubt jedes Verfahren. Eine bewohnte Wohnung oder eine laufende Produktion verlangt raumweises oder abschnittsweises Vorgehen mit abgestimmten Zeitfenstern. Das verändert Ablauf und Kosten mehr als die Fläche.

Die ersten drei Fragen klärt ein Schadstoffkataster. Es kostet einen Bruchteil der Sanierung und macht Angebote überhaupt erst vergleichbar, weil dann alle Bieter dieselbe Menge kalkulieren.

Was in jeder Leistung enthalten ist

Die Nachweiskette gehört zur Leistung

Die Demontage kann jeder. Was ein Fachbetrieb liefert, ist die lückenlose Kette dahinter. Diese vier Dokumente entstehen in jedem Auftrag, unabhängig vom Verfahren, und sie sind der eigentliche Gegenstand der Leistung.

  • Gefährdungsbeurteilung mit Einstufung der Risikostufe, vor Arbeitsbeginn
  • Anzeige bei der zuständigen Behörde und die daraus folgende Genehmigung
  • Mess- und Freimessprotokolle je freigegebenem Bereich, mit Angabe des Messzustands
  • Entsorgungsnachweis mit Abfallschlüssel und Menge, plausibel zur sanierten Fläche

Diese Unterlagen gehören dauerhaft in die Gebäudedokumentation, nicht in den Projektordner. Bei der nächsten Baumaßnahme sind sie genau die Information, die Sie als Veranlasser weitergeben müssen. Mehr dazu in Die Übergabe-Akte und Informationspflicht des Veranlassers.

FAQ

Fragen zur Verfahrenswahl

  • /01Welches Verfahren brauche ich für mein Projekt?
    Das entscheidet das Material, nicht der Gebäudetyp. Asbest bedeutet TRGS 519, alte Mineralwolle bedeutet TRGS 521, asbesthaltiger Kleber auf mineralischem Untergrund erlaubt zusätzlich BT 33.6. Liegen mehrere Stoffe an einem Bauteil, gilt für die gesamte Maßnahme das strengere Regelwerk. Deshalb steht am Anfang die Materialprobe, nicht die Verfahrenswahl.
  • /02Können mehrere Verfahren in einem Auftrag laufen?
    Ja, und das ist bei Bestands- und Industrieprojekten der Regelfall. Eine Rohrleitung mit KMF-Dämmung und asbesthaltigen Abstandshaltern verlangt beides. Vergeben Sie das nicht getrennt: Die Schnittstelle zwischen zwei Fachbetrieben an demselben Bauteil erzeugt Wartezeit und Zuständigkeitslücken.
  • /03Was kostet die Leistung?
    Für Asbestzement-Dachplatten sind etwa 30 bis 45 Euro je Quadratmeter ein realistischer Ausgangswert, für asbesthaltigen Putz 100 bis 200 Euro, für Spritzasbest 150 bis über 350 Euro. Den Preis bestimmen aber Zugänglichkeit, erforderliche Schutzstufe und Entfernung zur Deponie stärker als die Fläche.
  • /04Wie viel Vorlauf muss ich einplanen?
    Mindestens sechs bis acht Wochen: Probenahme und Laborauswertung, Sanierungskonzept, Vergabe und vier Wochen Anzeigefrist bei der Behörde. Bei Tätigkeiten mit hohem Risiko ist ein förmliches Zulassungsverfahren erforderlich, dann liegt der Vorlauf deutlich höher.
  • /05Arbeiten Sie mit Nachunternehmern?
    Nein. Bei Asbest ist die Sachkunde personengebunden, nicht firmengebunden. Ein einheitliches Ergebnis über mehrere Standorte ist nur mit eigenem Personal erreichbar, das die Baustellen bereist.

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