TRGS 521. Faserstäube.
Technische Regel für Gefahrstoffe 521, verbindliche Vorschrift für den Umgang mit alten, krebsverdächtigen künstlichen Mineralfaser-Dämmungen. Definiert Klassifizierung, Schutzbereiche und Entsorgung.
- Rechtsgrundlage
- GefStoffV
- Klassifizierung
- KI < 40
- Abfallschlüssel
- 17 06 03*
Geltungsbereich
Wann TRGS 521 greift
Bei Arbeiten an Dämmungen mit altem, krebsverdächtigem KMF-Material, typischerweise vor 1996 verbaut. Häufig in Rohrleitungs-Isolierungen, Tank-Dämmungen, Maschinenschalldämmung und Dachdämmungen industrieller Anlagen.
Anforderungen
Schutzbereich, Probenahme, Entsorgung
- Probenahme & Klassifizierung im akkreditierten Labor
- Schutzbereich mit Unterdruck-Anlage
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA Klasse 3)
- Entsorgung als gefährlicher Abfall (17 06 03*)
- Vollständige Dokumentation der Entsorgungskette
FAQ
Häufige Fragen
/01Was unterscheidet alte KMF von neuer KMF?
Der Kanzerogenitäts-Index (KI). KMF mit KI unter 40 gelten als krebsverdächtig und fallen unter die TRGS 521. KMF mit KI ab 40 oder RAL-Gütesiegel sind freigemessen und unterliegen reduzierten Schutzanforderungen./02Wann ist eine Probenahme erforderlich?
Sobald ein Verdacht auf alte KMF besteht, meist bei Dämmstoffen, die vor 1996 verbaut wurden. Die Probe wird im akkreditierten Labor analysiert. Ergebnis bestimmt das anzuwendende Verfahren./03Welche Entsorgung gilt für KMF?
KMF unter TRGS 521 ist als gefährlicher Abfall einzustufen (Abfallschlüssel 17 06 03*). Transport und Entsorgung erfolgen mit bundeseinheitlichen Begleitscheinen über zugelassene Entsorgungsbetriebe.
Primärquellen
Die Angaben auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Regelwerke im Original. Rechtsstand jeweils bei den Herausgebern.
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