Nach der letzten Abfuhr ist die Maßnahme technisch beendet und rechtlich nicht. Was bleibt, ist eine Akte. Sie wird gebraucht, wenn ein Folgegewerk anrückt, wenn das Gebäude verkauft wird, wenn ein Mieter fragt, oder wenn eine Behörde prüft. Alle drei Fälle treten Jahre später ein, wenn niemand mehr am Projekt beteiligt ist.
Der Mindestinhalt
- 01Schadstoffkataster und Laborberichte als Ausgangslage
- 02Gefährdungsbeurteilung mit Einstufung der Risikostufe
- 03Anzeige und behördliche Genehmigung oder Zulassung
- 04Sachkundenachweis der verantwortlichen Aufsichtsperson
- 05Arbeitsanweisung und eingesetztes Verfahren, bei emissionsarmen Verfahren die Verfahrensbezeichnung
- 06Messprotokolle aus der Bauphase
- 07Freimessprotokoll je freigegebenem Bereich
- 08Entsorgungsnachweise mit Abfallschlüssel und Mengen
- 09Fotodokumentation von Ausgangszustand, Abschottung und Endzustand
- 10Übergabeprotokoll mit Unterschrift beider Seiten
Was gute von schlechter Dokumentation unterscheidet
| Schwach | Belastbar |
|---|---|
| Ordner mit Sammelbezeichnung | Gliederung nach Bereichen mit Planbezug |
| Mengen pauschal | Mengen je Abfallschlüssel und Abfuhr |
| Fotos ohne Kontext | Fotos mit Datum, Raumbezug und Blickrichtung |
| Freimessung als Ergebniszeile | Protokoll mit Verfahren, Zustand und Nachweisgrenze |
| nicht erfasste Bereiche unerwähnt | nicht untersuchte Bereiche ausdrücklich benannt |
Format und Aufbewahrung
Digital, durchsuchbar, mit einem Inhaltsverzeichnis, das Bereiche und Bauteile nennt. Abgelegt in der Gebäudedokumentation, nicht ausschließlich beim ausführenden Betrieb. Betriebe wechseln, Gebäude bleiben.
Häufige Fragen
/01Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
Behandeln Sie sie als dauerhaften Teil der Gebäudedokumentation. Sie sind genau die Information, die bei der nächsten Baumaßnahme als Bau- und Nutzungsgeschichte weiterzugeben ist./02Wer erstellt die Übergabe-Akte?
Der ausführende Fachbetrieb, mit den Beiträgen der Messstelle und des Entsorgers. Bei Ausschreibungen sollte der Umfang der Dokumentation ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sein./03Brauche ich die Akte auch bei kleinen Maßnahmen?
Ja, im reduzierten Umfang. Auch bei einem einzelnen Bodenbelag sind Verfahren, Entsorgungsnachweis und Freigabe zu dokumentieren.