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Die Übergabe-Akte: welche Dokumente eine Schadstoffsanierung abschließen

Die eigentliche Leistung einer Schadstoffsanierung ist die Dokumentation. Was in eine Akte gehört, die einer Prüfung in zehn Jahren standhält.

Themenfeld
Regelwerk & Recht
Veröffentlicht
21. April 2026
Lesezeit
2 Minuten

Nach der letzten Abfuhr ist die Maßnahme technisch beendet und rechtlich nicht. Was bleibt, ist eine Akte. Sie wird gebraucht, wenn ein Folgegewerk anrückt, wenn das Gebäude verkauft wird, wenn ein Mieter fragt, oder wenn eine Behörde prüft. Alle drei Fälle treten Jahre später ein, wenn niemand mehr am Projekt beteiligt ist.

Der Mindestinhalt

  1. 01Schadstoffkataster und Laborberichte als Ausgangslage
  2. 02Gefährdungsbeurteilung mit Einstufung der Risikostufe
  3. 03Anzeige und behördliche Genehmigung oder Zulassung
  4. 04Sachkundenachweis der verantwortlichen Aufsichtsperson
  5. 05Arbeitsanweisung und eingesetztes Verfahren, bei emissionsarmen Verfahren die Verfahrensbezeichnung
  6. 06Messprotokolle aus der Bauphase
  7. 07Freimessprotokoll je freigegebenem Bereich
  8. 08Entsorgungsnachweise mit Abfallschlüssel und Mengen
  9. 09Fotodokumentation von Ausgangszustand, Abschottung und Endzustand
  10. 10Übergabeprotokoll mit Unterschrift beider Seiten

Was gute von schlechter Dokumentation unterscheidet

SchwachBelastbar
Ordner mit SammelbezeichnungGliederung nach Bereichen mit Planbezug
Mengen pauschalMengen je Abfallschlüssel und Abfuhr
Fotos ohne KontextFotos mit Datum, Raumbezug und Blickrichtung
Freimessung als ErgebniszeileProtokoll mit Verfahren, Zustand und Nachweisgrenze
nicht erfasste Bereiche unerwähntnicht untersuchte Bereiche ausdrücklich benannt

Format und Aufbewahrung

Digital, durchsuchbar, mit einem Inhaltsverzeichnis, das Bereiche und Bauteile nennt. Abgelegt in der Gebäudedokumentation, nicht ausschließlich beim ausführenden Betrieb. Betriebe wechseln, Gebäude bleiben.

Häufige Fragen

  • /01Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
    Behandeln Sie sie als dauerhaften Teil der Gebäudedokumentation. Sie sind genau die Information, die bei der nächsten Baumaßnahme als Bau- und Nutzungsgeschichte weiterzugeben ist.
  • /02Wer erstellt die Übergabe-Akte?
    Der ausführende Fachbetrieb, mit den Beiträgen der Messstelle und des Entsorgers. Bei Ausschreibungen sollte der Umfang der Dokumentation ausdrücklich im Leistungsverzeichnis beschrieben sein.
  • /03Brauche ich die Akte auch bei kleinen Maßnahmen?
    Ja, im reduzierten Umfang. Auch bei einem einzelnen Bodenbelag sind Verfahren, Entsorgungsnachweis und Freigabe zu dokumentieren.

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