Am Ende jeder Asbestsanierung steht eine Messung, nicht eine Sichtprüfung. Erst wenn die Raumluft den geforderten Wert unterschreitet, wird der Bereich freigegeben. Als Auftraggeber erhalten Sie dafür ein Protokoll. Es ist das wichtigste Dokument der gesamten Maßnahme, und es wird selten gelesen.
Was ein belastbares Protokoll enthält
- eindeutige Bezeichnung des gemessenen Bereichs, mit Raumnummer oder Planbezug
- Datum und Uhrzeit der Messung, Dauer der Probenahme
- Zustand während der Messung, insbesondere ob unter Aufwirbelung gemessen wurde
- verwendetes Verfahren und Nachweisgrenze
- Messergebnis mit Einheit, nicht nur die Aussage bestanden
- Name und Qualifikation der messenden Stelle
- Angabe, welche Bereiche nicht Bestandteil der Messung waren
Was die Freimessung nicht beweist
Sie beweist, dass die Raumluft im gemessenen Bereich zum Zeitpunkt der Messung den geforderten Wert unterschritten hat. Sie beweist nicht, dass das Gebäude asbestfrei ist. Angrenzende Bereiche, verdeckte Bauteile und nicht sanierte Geschosse sind nicht erfasst. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn später ein Käufer, ein Mieter oder ein Folgegewerk fragt.
Wer messen darf
Die Messung sollte von einer Stelle durchgeführt werden, die nicht selbst saniert hat. Das ist nicht in jedem Fall zwingend, aber es ist die einzige Konstellation, die einer späteren Prüfung standhält. Bei öffentlichen Auftraggebern und in der Industrie ist die Trennung von Ausführung und Freimessung üblicherweise ohnehin gefordert.
Archivierung
Freimessprotokolle gehören in die Gebäudedokumentation, nicht in den Projektordner, der nach Abschluss aufgelöst wird. Sie sind Teil der Bau- und Nutzungsgeschichte und damit genau jene Information, die der Veranlasser bei der nächsten Maßnahme weitergeben muss.
Häufige Fragen
/01Wie lange ist eine Freimessung gültig?
Sie ist eine Zustandsfeststellung zum Messzeitpunkt, keine befristete Bescheinigung. Solange am Bauteil nicht erneut eingegriffen wird, bleibt sie der Nachweis für den Zustand bei Übergabe./02Muss der sanierende Betrieb die Freimessung selbst beauftragen?
Möglich ist es, sinnvoll ist die Trennung. Eine unabhängige Messstelle ist der einzige Aufbau, der bei einer späteren Prüfung nicht in Frage gestellt wird./03Was passiert, wenn die Freimessung nicht bestanden wird?
Der Bereich bleibt abgeschottet, es wird nachgereinigt und erneut gemessen. Die Abschottung darf erst nach erfolgreicher Messung entfernt werden.