Die TRGS 519 regelt Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien. Sie ist keine Empfehlung, sondern der Maßstab, gegen den Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft prüfen. Wer sie einhält, kann nachweisen, dass er den Stand der Technik angewendet hat.
Sachkunde: wer darf überhaupt arbeiten
Asbestarbeiten sind an Personen gebunden, nicht an Firmen. Die Regel unterscheidet zwischen der behördlich anerkannten Sachkunde der verantwortlichen Aufsichtsperson und der Fachkunde der ausführenden Beschäftigten. Auf jeder Baustelle muss eine sachkundige Person die Aufsicht führen. Sie ist nicht austauschbar: Fällt sie aus, steht die Baustelle.
Der Schutzbereich
Der Kern jeder Sanierung ist die räumliche Trennung von Arbeitsbereich und Umgebung. Der Aufbau folgt immer derselben Logik.
- 01Abschottung des Arbeitsbereichs, staubdicht gegen alle angrenzenden Bereiche.
- 02Schwarz-Weiß-Anlage als einzige Personenschleuse mit Dusche und getrennten Bereichen für Straßen- und Schutzkleidung.
- 03Materialschleuse, getrennt vom Personenzugang.
- 04Unterdruckhaltung mit mindestens der geforderten Luftwechselrate, damit Luft nur nach innen strömt.
- 05Abluftführung über Schwebstofffilter der geforderten Klasse.
- 06Messtechnische Überwachung während der Arbeiten.
Freimessung: wann ist fertig
Ein Arbeitsbereich gilt nicht als saniert, weil er sauber aussieht. Nach der Feinreinigung wird freigemessen. Erst wenn die Messung den geforderten Wert unterschreitet, darf die Abschottung entfernt und der Bereich freigegeben werden. Das Freimessprotokoll ist das Dokument, das Sie als Auftraggeber archivieren müssen. Es ist der Nachweis, dass der Bereich zum Zeitpunkt der Übergabe unbedenklich war.
Entsorgung und Nachweis
Asbesthaltige Abfälle sind gefährliche Abfälle. Sie werden staubdicht verpackt, gekennzeichnet und über den Nachweis für gefährliche Abfälle entsorgt. Der Entsorgungsnachweis schließt die Kette. Fehlt er, fehlt der Beweis, dass das Material die Baustelle regelkonform verlassen hat.
Die vier Dokumente, die am Ende zählen
| Dokument | Belegt |
|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | dass Risiko und Verfahren vor Beginn bewertet wurden |
| Anzeige und Genehmigung | dass die Behörde beteiligt war |
| Messprotokolle und Freimessung | dass der Bereich bei Übergabe unbedenklich war |
| Entsorgungsnachweis | dass der Abfall regelkonform entsorgt wurde |
Diese vier Dokumente sind der eigentliche Gegenstand der Leistung. Die Demontage kann jeder. Die lückenlose Kette dahinter ist das, was ein Fachbetrieb liefert.
Häufige Fragen
/01Wer darf Asbestsanierung durchführen?
Nur Betriebe mit behördlicher Genehmigung, die eine sachkundige Aufsichtsperson nach TRGS 519 stellen und deren Beschäftigte die geforderte Fachkunde besitzen. Die Sachkunde ist personengebunden./02Was ist eine Schwarz-Weiß-Anlage?
Eine Personenschleuse mit strikt getrennten Zonen: Im Schwarzbereich wird kontaminierte Schutzkleidung abgelegt, dazwischen liegt eine Dusche, im Weißbereich befindet sich die Straßenkleidung. Sie ist der einzige zulässige Personenzugang zum Arbeitsbereich./03Wann darf die Abschottung entfernt werden?
Erst nach Feinreinigung und erfolgreicher Freimessung. Unterschreitet die Messung den geforderten Wert nicht, wird nachgereinigt und erneut gemessen./04Welche Unterlagen muss ich als Auftraggeber aufbewahren?
Gefährdungsbeurteilung, Anzeige und Genehmigung, Mess- und Freimessprotokolle sowie den Entsorgungsnachweis. Diese Kette brauchen Sie gegenüber Behörden, Folgegewerken und im Fall späterer Fragen zur Gebäudehistorie.