Bei Asbest wissen alle, dass ein Regelwerk greift. Bei alter Mineralwolle nicht. Genau deshalb ist sie das häufigere Problem: Sie wird beim Dachausbau, beim Fassadenumbau und bei jeder Anlagendämmung angefasst, oft ohne Schutzmaßnahmen und ohne Anzeige.
Wann die TRGS 521 gilt
Die TRGS 521 gilt für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle. Bei Arbeiten an Bauteilen mit alter Mineralwolle ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Faserstäube entstehen. Damit ist die Regel anzuwenden, ohne dass es dafür einen zusätzlichen Auslöser braucht.
Alt oder neu: die Einstufung
Entscheidend ist die Biobeständigkeit der Faser. Neue Mineralwolle gilt als freigezeichnet, wenn der Kanzerogenitätsindex mindestens 40 erreicht oder die Biolöslichkeit im Prüfverfahren nachgewiesen ist. Alte Mineralwolle liegt darunter: Ihre Fasern sind lungengängig und bleiben im Gewebe.
| Merkmal | Alte Mineralwolle | Neue Mineralwolle |
|---|---|---|
| Einbauzeitraum | vor 1996 als Faustregel | ab 1996, sicher ab 1998 |
| Kanzerogenitätsindex | unter 40 | mindestens 40 |
| RAL-Gütezeichen | nicht vorhanden | Erzeugnisse aus Mineralwolle |
| Einstufung | krebsverdächtig | freigezeichnet |
| Regelwerk beim Ausbau | TRGS 521 anzuwenden | allgemeine Staubschutzregeln |
Schutzmaßnahmen nach Tätigkeit
- Arbeitsbereich abgrenzen und angrenzende Bereiche gegen Faserverschleppung sichern
- Ausbau möglichst als Ganzes, ohne Zerkleinern, Reißen oder Absaugen mit Haushaltsgeräten
- Absaugung an der Entstehungsstelle mit Geräten der geforderten Staubklasse
- Atemschutz und Einwegschutzkleidung, Kleidungswechsel im abgegrenzten Bereich
- Verpackung staubdicht in reißfesten Säcken oder Big Bags, Kennzeichnung
- Feinreinigung mit Industriesauger, nie trocken fegen
Die Industrie ist der eigentliche Fall
Im Wohnbau geht es um Dachschrägen und Zwischensparrendämmung. In der Industrie geht es um Kilometer. Rohrleitungsisolierungen in Chemieanlagen, Tankdämmungen, Kesselverkleidungen und Maschinendämmstoffe sind über Jahrzehnte gewachsen, teilweise mehrfach überbaut und häufig mit asbesthaltigen Abstandshaltern oder Dichtungen kombiniert. Dann liegen zwei Regelwerke gleichzeitig auf demselben Bauteil.
In einem Projekt an einem Chemiestandort waren 190 Tanks mit KMF gedämmt und die Abstandshalter asbesthaltig. Solche Kombinationen entscheidet man nicht auf der Baustelle, sondern in der Gefährdungsbeurteilung vorher.
Häufige Fragen
/01Wie erkenne ich alte Mineralwolle?
Am zuverlässigsten über das RAL-Gütezeichen Erzeugnisse aus Mineralwolle, das verlässlich ab 1998 vergeben wurde. Fehlt es, ist das Einbaujahr der nächste Anhaltspunkt: vor 1996 ist von alter Mineralwolle auszugehen. Sicherheit gibt nur eine Materialanalyse./02Ist alte Mineralwolle so gefährlich wie Asbest?
Sie ist als krebsverdächtig eingestuft, Asbest als krebserzeugend. Die Schutzlogik ist ähnlich, das Regime ist weniger streng. Unterschätzt wird sie vor allem deshalb, weil beim Ausbau oft gar keine Schutzmaßnahmen getroffen werden./03Muss KMF-Rückbau angezeigt werden?
Die Anzeigepflicht der Gefahrstoffverordnung ist auf Asbest zugeschnitten. Bei KMF gelten die Anforderungen der TRGS 521 mit Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung als gefährlicher Abfall. Liegen KMF und Asbest gemeinsam vor, richtet sich das Verfahren nach dem strengeren Regelwerk.