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Leistungsverzeichnis Schadstoffsanierung: die Positionen, die fehlen

Nachträge entstehen selten aus Unehrlichkeit. Sie entstehen aus Positionen, die im Leistungsverzeichnis nicht standen.

Themenfeld
Kosten & Vergabe
Veröffentlicht
07. März 2026
Lesezeit
2 Minuten

Wer ein Leistungsverzeichnis für Schadstoffsanierung schreibt, kalkuliert bereits. Jede Position, die fehlt, wird später verhandelt, und zwar in einer Situation, in der die Baustelle steht und der Auftraggeber die schlechtere Verhandlungsposition hat.

Die Positionen, die regelmäßig fehlen

  • Anzeige bei der Behörde und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Auf- und Abbau der Abschottung, getrennt vom Abtrag ausgewiesen
  • Schwarz-Weiß-Anlage, Unterdruckhaltung und Betrieb über die Bauzeit
  • Randbereiche und Anschlüsse als eigene Position, in laufenden Metern
  • Feinreinigung nach Abschluss, getrennt von der Bauendreinigung
  • Freimessung, mit Angabe wer beauftragt und wer trägt
  • Nachreinigung und erneute Messung im Fall einer nicht bestandenen Freimessung
  • Rinnen-, Kehl- und Schlammaufnahme bei Dachsanierungen
  • Dokumentation und Übergabe-Akte im beschriebenen Umfang
  • Vorhalten der Technik bei Bauunterbrechung

Einheiten richtig wählen

LeistungEinheitFalsch wäre
Plattendemontage Dachm² DachflächeStück Platten
Kleberabtragm² Bodenflächepauschal je Wohnung
Randbereichelfd. min m² eingerechnet
Rohrisolierunglfd. m je DN und Dämmstärkelfd. m gesamt
Tankdämmungm² Mantelfläche, Anschlüsse als Stückm² gesamt
Abschottungm² Abschottungsfläche oder Stück Bereichin den Abtrag eingerechnet
Entsorgung KMFm³ VolumenTonnen

Die Fundklausel

Kein Kataster ist vollständig. Jedes Leistungsverzeichnis braucht deshalb eine Regelung für Funde, die nicht erfasst waren. Sie sollte drei Dinge festlegen: wie der Fund festgestellt und dokumentiert wird, nach welchen Einheitspreisen er abgerechnet wird, und wie der Terminplan angepasst wird. Wer diese drei Punkte vorab regelt, verhandelt später über Mengen statt über Grundsätze.

Nachweise ausschreiben

Verlangen Sie die Nachweise im Leistungsverzeichnis, nicht in der Abnahme. Wer Freimessprotokolle je Bereich, Entsorgungsnachweise mit Mengen und eine Fotodokumentation mit Raumbezug erst am Ende fordert, fordert etwas, das nicht kalkuliert war. Wer es ausschreibt, bekommt vergleichbare Angebote und eine prüfbare Leistung.

Häufige Fragen

  • /01Wer sollte das Leistungsverzeichnis erstellen?
    Ein Fachplaner oder Sachverständiger für Gebäudeschadstoffe, auf Grundlage des Katasters. Der spätere Bieter sollte es nicht schreiben, weil damit die Vergleichbarkeit der Angebote entfällt.
  • /02Wie vermeide ich Nachträge?
    Über ein belastbares Kataster als Vertragsgrundlage, vollständige Positionen einschließlich Nebenleistungen, richtige Einheiten und eine vorab vereinbarte Fundklausel mit Einheitspreisen.
  • /03Sollte die Freimessung im Leistungsverzeichnis stehen?
    Ja, mit der Angabe, wer sie beauftragt. Empfehlenswert ist die Beauftragung durch den Auftraggeber bei einer unabhängigen Messstelle, damit Ausführung und Freigabe getrennt sind.

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