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Öffentliche Vergabe von Schadstoffsanierung: Eignung prüfen statt Preis vergleichen

Bei Schadstoffsanierung ist die Eignungsprüfung wichtiger als die Preiswertung. Welche Nachweise abzufragen sind.

Themenfeld
Kosten & Vergabe
Veröffentlicht
02. Mai 2026
Lesezeit
2 Minuten

In der öffentlichen Vergabe entscheidet häufig der Preis. Bei Schadstoffsanierung ist das die riskanteste Konstellation, weil der Preis nur dann vergleichbar ist, wenn alle Bieter dieselbe Leistung anbieten dürfen und können. Genau das ist bei asbestbezogenen Arbeiten nicht selbstverständlich.

Eignungsnachweise, die abgefragt werden müssen

  1. 01Behördliche Genehmigung oder Zulassung für die vorgesehene Risikostufe.
  2. 02Sachkundenachweise der vorgesehenen verantwortlichen Aufsichtspersonen, namentlich.
  3. 03Fachkundenachweise der ausführenden Beschäftigten.
  4. 04Berechtigung für das angebotene emissionsarme Verfahren, sofern eines vorgesehen ist.
  5. 05Nachweis der erforderlichen Ausrüstung, insbesondere Unterdruckhaltung und Absaugtechnik.
  6. 06Referenzen mit vergleichbarem Bauteil, vergleichbarer Risikostufe und vergleichbarem Nutzungszustand.
  7. 07Nachweis der Entsorgungswege und der beauftragten Entsorgungsfachbetriebe.

Referenzen richtig abfragen

Eine Referenzliste mit Objektnamen sagt wenig. Aussagekräftig sind drei Angaben je Referenz: Um welches Bauteil und Material ging es, welche Risikostufe lag vor, und war das Objekt während der Arbeiten in Nutzung. Ein Betrieb mit zwanzig Dachsanierungen an leeren Hallen ist für eine Sanierung im bewohnten Bestand nicht referenziert.

Wertungskriterien jenseits des Preises

KriteriumWarum es wirkt
Qualifikation des PersonalsSachkunde ist personengebunden, nicht firmengebunden
Konzept für Abschnittsbildung und Freigabebestimmt die Bauzeit der Folgegewerke
Umfang der Dokumentationentscheidet über den Wert der Übergabe-Akte
Nutzungsverträglichkeitbei bewohnten oder betriebenen Objekten zentral
Erreichbarkeit und Entscheidungsbefugnis vor Ortbestimmt, wie Störungen gelöst werden

Nebenangebote und Verfahrenswechsel

Ein Bieter, der ein anderes Verfahren anbietet als ausgeschrieben, bietet ein anderes Projekt an. Das kann sinnvoll sein, etwa wenn ein emissionsarmes Verfahren die Nutzung während der Bauzeit erlaubt. Es ist dann aber gesondert zu bewerten, mit Blick auf Berechtigung, Anwendungsbereich und die Folgen für Bauzeit und Nebenkosten. Ein Preisvergleich zwischen zwei Verfahren ohne diese Bewertung ist kein Vergleich.

Häufige Fragen

  • /01Darf der Preis bei Schadstoffsanierung allein entscheiden?
    Rechtlich ist eine Preiswertung zulässig, wenn die Eignung vorab geprüft ist. Fachlich ist die Eignungsprüfung der entscheidende Schritt: Ohne Genehmigung, Sachkunde und Verfahrensberechtigung ist ein Angebot nicht wertbar.
  • /02Welche Referenzen sind aussagekräftig?
    Solche, die Bauteil und Material, die Risikostufe und den Nutzungszustand des Objekts angeben. Ohne diese drei Angaben ist eine Referenz nicht vergleichbar.
  • /03Wie gehe ich mit einem abweichenden Verfahrensvorschlag um?
    Als Nebenangebot bewerten, mit Prüfung der Verfahrensberechtigung, des Anwendungsbereichs und der Folgen für Bauzeit, Nutzbarkeit und Nebenkosten. Nicht als reinen Preisvergleich behandeln.

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