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BT 33.6 abnehmen: welche Nachweise nach dem Kleberabtrag vorliegen müssen

Nach dem Abtrag sieht jeder Estrich grau aus. Woran sich tatsächlich ablesen lässt, ob die Leistung erbracht ist.

Themenfeld
BT 33.6 & emissionsarme Verfahren
Veröffentlicht
16. Juni 2026
Lesezeit
2 Minuten

Ein abgeschliffener Estrich sieht immer sauber aus. Ob die Sanierung vollständig ist, lässt sich optisch nicht beurteilen. Diese Abnahmeliste ist für Auftraggeber gedacht, die eine Leistung prüfen wollen, ohne selbst Fachkunde zu haben.

Die sechs Punkte der Abnahme

  1. 01Verfahrensnachweis: Welches Verfahren wurde angewendet, mit exakter Bezeichnung, und war der Betrieb dafür berechtigt.
  2. 02Randbereiche: Türlaibungen, Sockelbereiche, Rohrdurchführungen und Ecken sichtbar bearbeitet.
  3. 03Restkleberbeurteilung: Dokumentierte Aussage, ob und wo Restkleber im Untergrund verblieben ist.
  4. 04Freimessung: Protokoll je freigegebenem Bereich, mit Angabe des Messzustands.
  5. 05Entsorgung: Nachweis mit Abfallschlüssel und Menge, plausibel zur sanierten Fläche.
  6. 06Fotodokumentation: Ausgangszustand, Abschottung, Endzustand, mit Raumbezug.

Plausibilitätsprüfung über die Entsorgungsmenge

Eine einfache Prüfung, die keine Fachkunde braucht: Setzen Sie die entsorgte Abfallmenge in Beziehung zur sanierten Fläche. Bei Kleberabtrag entsteht eine Mischung aus Kleber und abgetragener Estrichoberfläche, deren Menge in einer nachvollziehbaren Größenordnung zur Fläche stehen muss. Weicht sie stark nach unten ab, lohnt eine Rückfrage.

Was nicht als Nachweis taugt

  • eine Bestätigung des ausführenden Betriebs, dass sauber gearbeitet wurde
  • eine Freimessung ohne Angabe des Messzustands
  • eine Sammelfreigabe für mehrere Wohnungen ohne Einzelprotokolle
  • Fotos ohne Raumbezug und Datum
  • ein Entsorgungsnachweis ohne Mengenangabe

Vor der Vergabe festlegen

Diese Nachweise gehören in das Leistungsverzeichnis, nicht in die Abnahme. Wer sie erst am Ende verlangt, verhandelt über etwas, das nicht kalkuliert wurde. Wer sie ausschreibt, bekommt vergleichbare Angebote und eine prüfbare Leistung.

Häufige Fragen

  • /01Muss der Estrich vollständig kleberfrei sein?
    Bei porösem Estrich ist Bitumen in die Poren eingedrungen und nicht restlos entfernbar. Gefordert ist eine dokumentierte Beurteilung, ob der verbleibende Anteil für die geplante Nutzung unbedenklich ist, nicht ein absolutes Ergebnis.
  • /02Reicht eine Freimessung für die ganze Wohnung?
    Freigemessen wird der abgeschottete Bereich. Wurde raumweise gearbeitet, gehört zu jedem freigegebenen Bereich ein eigenes Protokoll.
  • /03Wie prüfe ich als Laie die Vollständigkeit?
    Über die Nachweiskette und die Plausibilität: Verfahrensberechtigung, Randbereiche in der Fotodokumentation, Freimessprotokoll mit Messzustand und Entsorgungsmenge im Verhältnis zur Fläche.

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