Zwischen der Entscheidung zu sanieren und dem ersten Arbeitstag liegt ein Verwaltungsverfahren. Wer es nicht einplant, verliert Wochen. Wer es kennt, plant es parallel zur Vergabe.
Zwei Wege, abhängig vom Risiko
| Risiko | Verfahren | Wirkung |
|---|---|---|
| gering und mittel | Anzeige mit vier Wochen Frist | Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht untersagt wird |
| hoch | förmlicher Antrag auf Zulassung | keine automatische Erteilung, mehrere Nachweise erforderlich |
Beide Formen sind auf maximal sechs Jahre befristet und widerruflich. Die Befristung ist kein Detail: Wer Rahmenverträge über mehrere Jahre plant, muss die Verlängerung im Blick behalten.
Was eingereicht wird
- Angaben zum Objekt, zur Lage und zum Bauteil
- Art und Menge des asbesthaltigen Materials
- Arbeitsverfahren und Einstufung in die Risikostufe
- Gefährdungsbeurteilung mit den vorgesehenen Schutzmaßnahmen
- Sachkundenachweis der verantwortlichen Aufsichtsperson
- Vorgesehener Entsorgungsweg
- Beginn und geplante Dauer der Arbeiten
Die drei häufigsten Verzögerungen
- 01Die Anzeige wird erst nach der Vergabe gestellt. Die vier Wochen laufen dann seriell zum Terminplan statt parallel.
- 02Menge und Material stehen nicht fest, weil kein Kataster vorliegt. Die Behörde fragt nach, die Frist beginnt praktisch neu.
- 03Die Einstufung wird zu niedrig angesetzt. Stellt sich hohes Risiko heraus, wird aus einer Anzeige ein Zulassungsverfahren.
Wer stellt die Anzeige
Die Anzeige liegt beim ausführenden Unternehmen, weil sie an Verfahren, Sachkunde und Gefährdungsbeurteilung hängt. Der Auftraggeber liefert die Grundlage. In der Praxis übernimmt der Fachbetrieb die Anzeige als Teil der Leistung. Bei Ausschreibungen sollte genau das im Leistungsverzeichnis stehen, damit es nicht zwischen den Gewerken hängen bleibt.
Häufige Fragen
/01Wie lange dauert die Genehmigung?
Bei geringem und mittlerem Risiko gilt die Genehmigung nach vier Wochen als erteilt, wenn die Behörde nicht untersagt. Bei hohem Risiko gibt es keine automatische Erteilung, hier ist mit einer längeren Bearbeitung zu rechnen./02Wie lange ist eine Genehmigung gültig?
Maximal sechs Jahre. Sie ist widerruflich, etwa wenn Voraussetzungen wie die Sachkunde entfallen./03Kann der Auftraggeber die Anzeige selbst stellen?
Sinnvoll ist das nicht, weil die Anzeige Verfahren, Sachkunde und Gefährdungsbeurteilung des ausführenden Betriebs voraussetzt. Der Auftraggeber liefert die Objektinformationen, der Fachbetrieb erstattet die Anzeige.