Bei der Badmodernisierung werden Fliesen abgeschlagen. Ist der Kleber dahinter asbesthaltig, ist das eine Tätigkeit mit hoher Faserfreisetzung, ausgeführt mit Bohrhammer in einem kleinen, geschlossenen Raum. Es ist die häufigste unbeabsichtigte Asbestfreisetzung im Wohnungsbestand.
Was im Bad betroffen sein kann
- Fliesenkleber an Wand und Boden, in Gebäuden bis Anfang der neunziger Jahre
- Fugenmassen und Dichtstoffe an Anschlüssen
- asbesthaltiger Putz oder Spachtelmasse unter den Fliesen
- Bodenaufbau mit Schwarzkleber unter einem älteren Belag
- Ausgleichsmassen und Estrichzusätze
- Lüftungskanäle und Schachtverkleidungen aus Asbestzement
Warum das mehr kostet als ein Bodenbelag
| Faktor | Wirkung |
|---|---|
| Flächen an Wand und Boden | größere Fläche als der Grundriss vermuten lässt |
| Kleiner Raum | Abschottung und Schleuse auf engem Raum, Technik außerhalb |
| Verbundener Untergrund | Abtrag mechanisch, teils mit Untergrund |
| Installationen | Leitungen und Anschlüsse im Arbeitsbereich |
| Vollabschottung häufig erforderlich | Schwarz-Weiß-Anlage im Treppenhaus oder in der Wohnung |
Was das für die Bauzeit bedeutet
Ein Bad ist während der Sanierung nicht nutzbar. Anders als bei einem Zimmer ist damit die Wohnung eingeschränkt nutzbar, und bei Wohnungen mit nur einem Bad ist eine Ersatzlösung erforderlich. Das gehört in die Planung der Tranche: Wie viele Bäder gleichzeitig, welche Ersatzlösung, und wie lange je Einheit.
Empfehlung für Wohnungsunternehmen
- 01Vor der Badtranche eine Probe je Gebäudetyp aus Fliesenkleber und Putz nehmen.
- 02Ergebnis in die Kalkulation der Tranche übernehmen, nicht in eine Rückstellung.
- 03Ersatzlösung für die Nutzung während der Bauzeit vorab festlegen.
- 04Handwerkerbetriebe im Bestand ausdrücklich informieren, bevor sie Fliesen abschlagen.
- 05Bei Einzelinstandsetzungen eine Regel definieren, ab wann eine Probe erforderlich ist.
Punkt 4 verhindert den eigentlichen Schadensfall. Ein Handwerksbetrieb, der bei einer Reparatur Fliesen abschlägt, ohne dass ihn jemand über den Verdacht informiert hat, erzeugt eine Freisetzung in einer bewohnten Wohnung. Die Informationspflicht des Veranlassers ist genau dafür gedacht.
Häufige Fragen
/01War Fliesenkleber häufig asbesthaltig?
Ja, insbesondere in Gebäuden bis Anfang der neunziger Jahre. Bei Badmodernisierungen im Bestand ist eine Probe aus Kleber und Putz vor Beginn der Arbeiten dringend anzuraten./02Kann ich die Fliesen einfach überfliesen?
Wenn dabei nicht angeschliffen, gebohrt oder aufgeraut wird, ist das ein zulässiger Umgang. Die Belastung bleibt im Gebäude und ist zu dokumentieren. Praktisch scheitert es oft an Aufbauhöhe und Untergrundhaftung./03Wie lange ist das Bad nicht nutzbar?
Das hängt von Fläche, Schutzstufe und Untergrund ab. Rechnen Sie mit mehreren Arbeitstagen für die Sanierung, zuzüglich Freimessung, bevor der Ausbau des neuen Bades beginnen kann.