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Asbest in Nachtspeicherheizgeräten: Ausbau ist Pflichtaufgabe

Nachtspeichergeräte bis Mitte der siebziger Jahre enthalten Asbest. Der Ausbau ist eine Asbesttätigkeit, kein Elektroauftrag.

Themenfeld
Schadstoffe erkennen
Veröffentlicht
14. April 2026
Lesezeit
2 Minuten

Nachtspeicherheizgeräte werden ausgetauscht, weil sie teuer im Betrieb sind. Dass der Ausbau eine Asbesttätigkeit sein kann, fällt oft erst auf, wenn das Gerät geöffnet ist.

Welche Geräte betroffen sind

Asbest wurde als Isolierung zwischen Speicherkern und Gehäuse eingesetzt, ebenso in Dichtungen und Abschirmungen. Betroffen sind vor allem Geräte, die bis Mitte der siebziger Jahre gebaut wurden. Ein Herstellungsdatum am Typenschild ist der erste Anhaltspunkt, ein fehlendes Typenschild ein Verdachtsmoment.

Warum das nicht das Elektrogewerk erledigt

Der elektrische Anschluss ist Sache des Elektrikers. Das Öffnen des Gehäuses, die Entnahme der Isolierung und die Entsorgung sind eine Tätigkeit mit Asbest und damit an Sachkunde, Verfahren und Anzeige gebunden. In der Praxis werden Geräte deshalb im Ganzen und ungeöffnet ausgebaut, staubdicht verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt.

Ablauf

  1. 01Typenschild dokumentieren, Baujahr und Kennzeichnung erfassen.
  2. 02Gerät elektrisch freischalten und abklemmen lassen.
  3. 03Gerät ungeöffnet lassen, Öffnungen und Fugen abkleben.
  4. 04Arbeitsbereich abgrenzen, Boden abdecken.
  5. 05Gerät verpacken, kennzeichnen und ohne Zwischenlagerung abtransportieren.
  6. 06Aufstellfläche und Umgebung mit Industriesauger feinreinigen.
  7. 07Entsorgungsnachweis zur Wohnungs- und Gebäudedokumentation nehmen.

Für Wohnungsunternehmen

Bei einem Bestand mit vielen Geräten lohnt es, den Austausch als Kampagne zu fahren statt einzeln nach Mieterwechsel. Ein Bestandsscreening der Typenschilder kostet wenig, macht die Menge planbar und verhindert, dass ein Elektrobetrieb ein asbesthaltiges Gerät öffnet, weil niemand ihn informiert hat.

Häufige Fragen

  • /01Woran erkenne ich, ob mein Nachtspeicherofen Asbest enthält?
    Am Typenschild mit Baujahr und einem etwaigen Hinweis asbestfrei. Geräte bis Mitte der siebziger Jahre sind in der Regel betroffen. Öffnen Sie das Gerät nicht, um nachzusehen.
  • /02Darf ein Elektriker das Gerät ausbauen?
    Das Freischalten und Abklemmen ja. Sobald das Gehäuse geöffnet oder die Isolierung berührt wird, ist es eine Asbesttätigkeit und an Sachkunde und Verfahren gebunden. Üblich ist der Ausbau im Ganzen und ungeöffnet durch einen Fachbetrieb.
  • /03Kann ich das Gerät zum Wertstoffhof bringen?
    Nein. Asbesthaltige Geräte sind gefährlicher Abfall und werden über das Nachweisverfahren entsorgt, nicht über Elektroschrott.

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